Sektoraler Heilpraktiker (Heilpraktiker Physiotherapie)
Ausbildungsdauer | 2 Monate |
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Präsenzphasen | 6 Präsenztage vor Ort oder per Live-Videostream |
Gebühr |
899,00 € Ratenzahlung: 3 Monate zu je 299,00 € |
Prüfung | Schriftliche Abschlussprüfung |
Anerkennung | Dieser Lehrgang entspricht den Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen und befähigt zur Antragsstellung auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie, nach Aktenlage. |
Qualifikationsstufe | DIN-Norm 33961 Niveau 5 |
Voraussetzungen | Mindestalter 18 Jahre |
Veranstaltungsorte |
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen zur Ausbildung
Im Gegensatz zu Physiotherapeuten, die auf ärztliche Verordnungen angewiesen sind, dürfen Heilpraktiker für Physiotherapie (sektoraler Heilpraktiker) Erstdiagnosen stellen und Therapien anordnen. Diese Spezialisierung ermöglicht den direkten Zugang zu den Patienten (First Contact) und bietet durch die Abrechnungsmöglichkeiten nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker lohnende wirtschaftliche Perspektiven.
In dieser Ausbildung erlernst Du die heilkundliche Tätigkeit als Physiotherapeut, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Differentialdiagnostik im Bereich Innere Medizin, Onkologie, Orthopädie, Chirurgie, Notfallmedizin, Neurologie, Geriatrie, Psychosomatik, Psychiatrie, Pädiatrie, Gynäkologie, Urologie und Dermatologie und erlangst Kenntnisse in Berufs-, Gesetzeskunde und rechtlicher Grenzen der Heilkundeausübung.
Die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker für den Bereich der Physiotherapie" (o.ä.) darf erst nach der Zulassung zum Heilpraktiker verwendet werden. D.h., um als Heilpraktiker für Physiotherapie eigenständig zu diagnostizieren, benötigt man nach dem Heilpraktikergesetz („Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“) die Erlaubnis für die Ausübung der Heilkunde. Der Gesetzgeber hat hierzu ausschließlich auf dem Hintergrund um das Wissen der juristischen Belange und um das Wissen der Erst- und Differentialdiagnostik entschieden, den Weg zum sektoralen Heilpraktiker Physiotherapie freizugeben. Diese (sektorale) Heilerlaubnis für den Bereich der Physiotherapie wird je nach Bundesland
- nach dem erfolgreichem Bestehen einer amtsärztlichen Überprüfung beim Gesundheitsamt oder
- nach Aktenlage erteilt.
Dieser Lehrgang entspricht den Vorgaben
- des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und
- des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
und befähigt zur Antragsstellung auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie, nach Aktenlage.
Voraussetzungen zur Beantragung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie siehe unten unter "wichtige Hinweise".
Themenfelder
- Der "Heilpraktiker Physiotherapie"
- Arbeitsplatz, Berufsbeschreibung und historischer Rückblick
- Marktübersicht, Fortbildungsmöglichkeiten und Aufstiegschancen
- Anforderungsprofil und notwendige Kompetenzen
- Gesprächsführung und Kommunikationsstil
- Abgrenzung der heilkundlichen Tätigkeit als Physiotherapeut
- Diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf die einschlägigen Krankheitsbilder
- Erst- und Differentialdiagnostik
- Chirurgie, Unfallheilkunde und Notfallmedizin
- Orthopädie
- Inneren Medizin, Notfallmedizin und Onkologie
- Pädiatrie
- Dermatologie
- Nephrologie und Urologie
- Gynäkologie
- Neurologie
- Psychosomatik und Psychiatrie
- Geriatrie
- Indikationsstellung von Behandlungsmethoden nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG)
- Berufs- und Gesetzeskunde
- Rechtliche Grenzen der nichtärztlichen Heilkundeausübung
Zielgruppe
Dieser Lehrgang richtet sich an ...
- alle Physiotherapeuten, die ihre Kompetenzen im Bereich der "heilkundlichen Tätigkeit" erweitern möchten,
- alle Physiotherapeuten, die den direkten Zugang zu den Patienten (First Contact) erhalten möchten,
- alle Physiotherapeuten, die Abrechnungsmöglichkeiten nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker nutzen möchten,
- alle Mediziner und Ärzte,
- alle Heilpraktiker.
Vorteile
Ihre persönlichen Vorteile ...
- Nachhaltiger Präsenzunterricht - höherer Lernerfolg!
- Hoher Anteil an praktischen Einheiten - direkter Bezug zur Praxis!
- Dozenten mit hoher Vermittlungskompetenz, Begeisterungsfähigkeit und langjähriger Berufserfahrung!
Wichtige Hinweise
Die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker für den Bereich der Physiotherapie" (o.ä.) darf erst nach der Zulassung zum Heilpraktiker verwendet werden. D.h., um als Heilpraktiker für Physiotherapie eigenständig zu diagnostizieren, benötigt man nach dem Heilpraktikergesetz ("Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung") die Erlaubnis für die Ausübung der Heilkunde.
Der Gesetzgeber hat hierzu ausschließlich auf dem Hintergrund um das Wissen der juristischen Belange und um das Wissen der Erst- und Differentialdiagnostik entschieden, den Weg zum sektoralen Heilpraktiker Physiotherapie freizugeben. Diese (sektorale) Heilerlaubnis für den Bereich der Physiotherapie wird je nach Bundesland
- nach dem erfolgreichem Bestehen einer amtsärztlichen Überprüfung beim Gesundheitsamt oder
- nach Aktenlage erteilt.
Dieser Lehrgang entspricht den Vorgaben
- des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und
- des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
und befähigt zur Antragsstellung auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie, nach Aktenlage.
Voraussetzungen zur Beantragung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie:
- Vollendung des 25. Lebensjahres
- Deutsche Staatsangehörigkeit (Einzelfallentscheid)
- Polizeiliches Führungszeugnis "O" (nicht älter als 3 Monate)
- Keine belastenden einschlägigen Einträge im Führungszeugnis in Bezug auf die Berufsausübung
- Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Physiotherapeut/In nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG)
- 4-jährige Berufstätigkeit (mit durchschnittlich mindestens 30 Stunden Wochenarbeitszeit)
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Heilpraktiker auf dem Gebiet der Physiotherapie
- Ärztliches Attests über die psychische und physische Eignung zur Ausübung der Tätigkeit als Heilpraktiker auf dem Gebiet der Physiotherapie (nicht älter als 3 Monate)
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