Fortbildungspflicht

Warum gibt es eine Fortbildungspflicht?

 egelmäßige Fort- und Weiterbildungen tragen dazu bei, die Qualität therapeutischer Behandlungen zu sichern und weiterzuentwickeln. Therapeuten sollen ihr Fachwissen aktualisieren, neue diagnostische und therapeutische Verfahren kennenlernen und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse in ihre Arbeit einbeziehen.

Die rechtliche Grundlage bilden die Verträge nach § 125 Absatz 1 SGB V und die dazugehörigen Anlagen zur Fortbildung. Die Fortbildungspflicht unterscheidet sich zwischen Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. Auch der persönliche Betrachtungszeitraum kann beispielsweise durch einen späteren Tätigkeitsbeginn oder längere Unterbrechungen abweichen.

Für wen gilt die Fortbildungspflicht?

Die konkreten Vorgaben richten sich nach der Berufsgruppe und der beruflichen Funktion. Besondere Anforderungen gelten vor allem für Praxisinhaber und fachliche Leitungen.

Wie viele Punkte werden benötigt?

Praxisinhaber und fachliche Leitungen müssen in der Regel 60 Fortbildungspunkte innerhalb von vier Jahren erwerben. Für angestellte Therapeuten können andere Vorgaben gelten.

Regelungen nach Berufsgruppe

Für zugelassene Leistungserbringer*innen und fachliche Leitungen in der Physiotherapie gilt eine Fortbildungsverpflichtung von 60 Fortbildungspunkten innerhalb von vier Jahren. Empfohlen wird, möglichst 15 Punkte pro Jahr zu erwerben.

Ein Fortbildungspunkt entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten. Nicht genutzte Punkte können grundsätzlich nicht in den folgenden Betrachtungszeitraum übertragen werden.

Aktueller regulärer Betrachtungszeitraum: 01.08.2025 bis 31.07.2029

Wichtiger Hinweis: Der persönliche Zeitraum kann abweichen, beispielsweise bei einer späteren Zulassung, beim späteren Beginn als fachliche Leitung oder aufgrund einer nachgewiesenen Unterbrechung.

Zugelassene Leistungserbringer*innen und fachliche Leitungen in der Ergotherapie müssen ebenfalls 60 Fortbildungspunkte innerhalb von vier Jahren erwerben. Auch hier wird empfohlen, die Punkte möglichst gleichmäßig mit etwa 15 Punkten pro Jahr zu sammeln.

Ein Fortbildungspunkt entspricht 45 Minuten Unterricht. Eine Übertragung nicht genutzter Punkte in den nächsten Betrachtungszeitraum ist nicht möglich.

Aktueller regulärer Betrachtungszeitraum: 01.01.2026 bis 31.12.2029

Besonderheit: Bis zu einem Drittel der erforderlichen Punkte kann unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise durch fachbezogene Kongresse, Fortbildungen zur Verbesserung von Praxisabläufen oder eine Referentinnen- beziehungsweise Dozentinnentätigkeit erworben werden.

Im Bereich der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie benötigen zugelassene Leistungserbringer*innen und fachliche Leitungen 60 Fortbildungspunkte innerhalb eines vierjährigen Betrachtungszeitraums. Für angestellte Leistungserbringer*innen muss die Praxis sicherstellen, dass sie mindestens 20 Fortbildungspunkte innerhalb von vier Jahren erwerben.

Ein Fortbildungspunkt entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten.

Aktueller regulärer Betrachtungszeitraum: 01.01.2026 bis 31.12.2029

Wichtig für Onlinefortbildungen: Nach der seit dem 1. Mai 2026 geltenden Regelung werden Onlinefortbildungen grundsätzlich nach derselben Zeiteinheit bewertet. Die frühere Vorgabe „1 FP für 90 Minuten“ sowie die Begrenzung auf 50 Prozent Onlineanteil sind in der aktuellen Anlage nicht mehr enthalten.

Häufige Fragen zur Fortbildungspflicht

Wichtige Informationen zur Fortbildungspflicht für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie.

Für wen gilt die Fortbildungspflicht nach § 125 SGB V?

Die konkreten Vorgaben richten sich nach der Berufsgruppe und der beruflichen Funktion. Besondere Anforderungen gelten vor allem für zugelassene Leistungserbringende, Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber sowie fachliche Leitungen. Für angestellte Therapeutinnen und Therapeuten können abweichende Regelungen gelten.

Wie viele Fortbildungspunkte müssen erworben werden?

Zugelassene Leistungserbringende und fachliche Leitungen müssen in Physiotherapie, Ergotherapie sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie grundsätzlich 60 Fortbildungspunkte innerhalb eines vierjährigen Betrachtungszeitraums erwerben. Der persönliche Zeitraum kann jedoch beispielsweise bei einem späteren Tätigkeitsbeginn oder einer längeren Unterbrechung abweichen.

Wie lange dauert eine Unterrichtseinheit beziehungsweise ein Fortbildungspunkt?

Ein Fortbildungspunkt entspricht grundsätzlich einer abgeschlossenen Unterrichtseinheit von 45 Minuten. Entscheidend sind jedoch immer die aktuell geltenden Regelungen und Anlagen für die jeweilige Berufsgruppe.

Unterscheidet sich die Fortbildungspflicht nach Berufsgruppe?

Ja. Für Physiotherapie, Ergotherapie sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie bestehen jeweils eigene vertragliche Regelungen. Unterschiede können beispielsweise den Betrachtungszeitraum, die Anforderungen an angestellte Fachkräfte und die Anerkennung bestimmter Fortbildungsformen betreffen.

Welche Fortbildungen können anerkannt werden?

Anerkennungsfähig sind in der Regel fachlich relevante Fortbildungen mit Bezug zum jeweiligen Heilmittelbereich. Dazu können aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse, diagnostische und therapeutische Verfahren, Inhalte zur Heilmittel-Richtlinie sowie bestimmte fachbezogene Kongresse, Studiengänge und interaktive Onlinefortbildungen gehören.

Werden Onlinefortbildungen als Fortbildung anerkannt?

Interaktive Onlinefortbildungen können anerkennungsfähig sein. Dafür müssen die Teilnehmenden in der Regel registriert, die Teilnahme dokumentiert und eine direkte Interaktion mit den Dozierenden möglich sein. Reine Aufzeichnungen oder Lernprogramme ohne Interaktion und Teilnahmenachweis reichen grundsätzlich nicht aus.

Was ist der Unterschied zwischen Fortbildung und Weiterbildung?

Eine Fortbildung aktualisiert oder erweitert vorhandenes berufliches Fachwissen. Eine Weiterbildung vermittelt häufig eine zusätzliche oder weiterführende Qualifikation. Ein Fortbildungszertifikat führt nicht automatisch zu einer Abrechnungserlaubnis für besondere Leistungen gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen.

Was muss auf einer Teilnahmebescheinigung stehen?

Eine Teilnahmebescheinigung sollte insbesondere das Thema, die teilnehmende Person, den Veranstaltungsort oder das Onlineformat, die Fortbildungsinhalte, die Qualifikation der dozierenden Person sowie Unterrichtseinheiten und Fortbildungspunkte enthalten. Abhängig von der Berufsgruppe können weitere Angaben erforderlich sein.

Wo kann ich verbindlich prüfen, welche Regelung für mich gilt?

Maßgeblich sind die aktuell geltenden Verträge und Anlagen nach § 125 SGB V für Ihre Berufsgruppe. Bei Unsicherheiten sollten Sie die Vorgaben zusätzlich mit Ihrem Berufsverband, dem zuständigen Kostenträger oder einer fachkundigen Beratungsstelle klären.

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