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Wissenswertes

Unter diesem Menüpunkt findest Du Informationen zur Qualifizierungs-/ Fortbildungspflicht gemäß § 125 SGB V für Leistungserbringenden, zu allen wichtigen Aspekten rund um den §20 Primärprävention SGB V sowie zu möglichen finanziellen Förderungen und zur Einordnung in die Qualifikationsstufen des Deutschen (DQR) beziehungsweise Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR).

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Fortbildungspflicht §125 SGB V
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Primärprävention §20
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DQR Qualifikationsrahmen
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Förderung
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Prävention und Rehabilitation

Häufige Fragen zu unserem Service

Antworten auf wichtige Fragen zu Fortbildungspflicht, Primärprävention, Qualifikationsstufen und Fördermöglichkeiten.

Welche Informationen bietet der Servicebereich der Therapie Akademie?

Der Servicebereich informiert über die Fortbildungs- und Qualifizierungspflicht nach § 125 SGB V, Primärprävention nach § 20 SGB V, finanzielle Fördermöglichkeiten sowie die Einordnung von Qualifikationen in den Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen.

Was ist die Fortbildungspflicht nach § 125 SGB V?

Die Fortbildungspflicht betrifft bestimmte Leistungserbringende und fachliche Leitungen in Heilmittelpraxen. Die konkreten Vorgaben können von der Berufsgruppe, Beschäftigungsform und individuellen Tätigkeit abhängen. Eine ausführliche Übersicht finden Sie im Bereich „Fortbildungspflicht“.

Was bedeutet Primärprävention nach § 20 SGB V?

Primärprävention umfasst Maßnahmen, die gesundheitliche Risiken reduzieren und gesundheitsfördernde Verhaltensweisen stärken sollen. Dazu können beispielsweise Angebote aus den Bereichen Bewegung, Entspannung sowie Stress- und Ressourcenmanagement gehören.

Was sind DQR und EQR?

Der Deutsche Qualifikationsrahmen und der Europäische Qualifikationsrahmen dienen dazu, unterschiedliche Qualifikationen und Lernergebnisse bestimmten Anforderungsniveaus zuzuordnen. Dadurch sollen Qualifikationen transparenter und besser vergleichbar werden.

Gibt es finanzielle Förderungen für berufliche Fortbildungen?

Abhängig von der persönlichen und beruflichen Situation können unterschiedliche Förderprogramme infrage kommen. Voraussetzungen, Förderhöhe und Antragstellung unterscheiden sich je nach Programm. Im Bereich „Förderung“ finden Sie weitere Informationen und Orientierungsmöglichkeiten.

Was ist der Unterschied zwischen Prävention und Rehabilitation?

Prävention soll gesundheitlichen Beschwerden und Risiken möglichst frühzeitig vorbeugen. Rehabilitation unterstützt Menschen dabei, nach Erkrankungen, Verletzungen oder Einschränkungen ihre Funktionsfähigkeit und Teilhabe wiederherzustellen oder zu verbessern.

Für wen sind die Serviceinformationen gedacht?

Die Informationen richten sich insbesondere an Therapeutinnen und Therapeuten, Praxisinhaber, fachliche Leitungen, Beschäftigte therapeutischer Einrichtungen sowie Personen, die sich beruflich weiterqualifizieren möchten.

Wo finde ich ausführliche Informationen zu einem Servicethema?

Wählen Sie auf der Service-Seite den passenden Bereich aus: Fortbildungspflicht, Primärprävention, Qualifikationsrahmen, Förderung oder Prävention und Rehabilitation. Auf der jeweiligen Unterseite finden Sie ausführlichere Informationen zum gewählten Thema.

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